- europäische Satellitensendung
- Regelung des Urheberrechts, wonach grenzüberschreitende Satellitensendungen, die ihren Ursprung in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben, ausschließlich in dem Sendeland als erfolgt gelten (§ 20a UrhG). Dies bedeutet, dass derjenige, der ein geschütztes Werk über Satellit sendet, Senderechte nur in dem Sendeland habe muss, nicht aber in jedem Mitgliedsland, in dem die Sendung empfangen werden kann. Subsidiäre Regelung für Satellitensendungen aus Sendestaaten, die nicht zur EU oder zum EWR gehören, in § 20a II UrhG.
Lexikon der Economics. 2013.